Außergerichtliche Streitbeilegung - Mediation (2023)

Mediation bietet Bürgerinnen und Bürgern der modernen Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Konflikte in einem transparenten Prozess selbst aufzugreifen und mit Hilfe eines Mediators als neutraler Vermittler eigenverantwortlich zu lösen. Die Interessen der Parteien stehen im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Mediation hat gegenüber einem auf die Beurteilung der Rechtslage fokussierten Gerichtsverfahren den Vorteil, dass die Betroffenen viel besser in der Lage sind, wirtschaftliche oder persönliche Aspekte zu berücksichtigen und sich so mit maximaler Akzeptanz auf die bestmögliche Lösung einigen können.

Außergerichtliche Streitbeilegung - Mediation (1) Mediation: Eine Form der außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen allen Konfliktbeteiligten. Foto:knallgrün/photocase.de

Insofern ist die Mediation vom gerichtlichen, notariellen oder juristischen Verständnis der Aufgabe der Mediation abzugrenzen. So regelt § 165 FamFG die gerichtliche Schlichtung bei Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht mit Kindern. Nach § 278 Abs. 1 ZPO hat das Gericht in jedem Verfahrensstadium für eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte zu sorgen. Auch dies ist eine Aufgabe der gerichtlichen Mediation. Gemäß § 363 FamFG vermittelt der Notar auf Antrag eines Miterben bei der Erbteilung, es sei denn, es gibt einen zur Teilung befugten Willensvollstrecker. § 18 der Berufsordnung für Rechtsanwälte besagt, dass Rechtsanwälte den berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen, wenn sie als Schlichter, Schlichter oder Schlichter tätig werden. Wie bei der Mediation werden verschiedene Positionen von einem Dritten so zusammengeführt, dass – soweit möglich – eine angemessene Einigung erzielt werden kann.

Diese Mediation wird aber erst dann zur Mediation, wenn der Mediator neutral ist und die Lösung für die Beteiligten nicht vorgibt. Die Lösung müssen die beteiligten Konfliktparteien selbst erarbeiten. Der Mediator ist Helfer und Vermittler in der Kommunikation sowie im Verhandlungs- und Einigungsprozess. Im Gegensatz zum Richter oder Schiedsrichter hat er jedoch keine Entscheidungsbefugnis und schlägt im Gegensatz zu einem Schiedsrichter keine direkten Lösungen vor.

(Video) Wirtschaftsmediation und außergerichtliche Streitbeilegung | Weiterbildung von BVM und DGA-Bau

Die Mediation kann auch im Wege der Co-Mediation, also von zwei Mediatoren gemeinsam, durchgeführt werden. Dies ist insbesondere dort sinnvoll, wo Neutralität oder Verständnis für die Anliegen beider Parteien besser gewährleistet werden können. Beispielsweise kann in einem Familienkonflikt die Co-Mediation von einem männlichen und einer weiblichen Mediatorin bzw. einem Mediator durchgeführt werden, von denen einer ein Jurist und einer ein Psychosozialer ist. Ein anderes Beispiel wäre die Zusammenarbeit eines Betriebswirts mit einem Techniker in einer Wirtschaftsmediation.

Nach heutigem Verständnis ist Mediation

  • ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen Konfliktparteien,
  • die durch einen oder mehrere Mediatoren als externe, unabhängige und neutrale Dritte durchgeführt wird,
  • die von den Grundsätzen Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Gemeinschaft getragen wird,
  • und an deren Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder -lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde.
  • Die Mediatoren sind für die Kommunikation und die Einigung zwischen den Parteien verantwortlich, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen.
  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
  • Weitere Merkmale des Prozesses sind eine vertrauensvolle und offene Kommunikation und Zusammenarbeit. Auch für das Mediationsverfahren muss die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gewährleistet sein.

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt ablaufen:

  1. Erläuterung des Verfahrens und der Grundregeln
    (Den Ablauf des Mediationsverfahrens und die Rolle der Mediatoren erläutern, die Eignung der Parteien für die Mediation des Konflikts klären, einen Vertrag für das Verfahren abschließen)
  2. Ausarbeitung der regelungsbedürftigen Fragen
    (Themen sammeln und vorläufig auswerten, Absprachen und Meinungsverschiedenheiten erarbeiten, Reihenfolge der Bearbeitung der Themen festlegen)
  3. Umgang mit dem Konflikt
    (Sammeln der für die Problemlösung wesentlichen Informationen, Darstellung unterschiedlicher Standpunkte und Entwicklung von Verständnis dafür, Übergang von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen, Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen)
  4. Lösung des Konflikts
    (Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Diskussion möglicher Konfliktlösungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsoptionen, Erprobung von Zwischen- oder Teillösungen, Erarbeitung einer Gesamtvereinbarung)
  5. Endgültige Vereinbarung
    (Gesamtbetrachtung durchführen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und deren Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss).

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind:

  • konstruktiv,
  • Individuell,
  • zukunftsorientiert,
  • Kooperative,
  • lebensfähig, nachhaltig, d. h. dauerhaft und befriedend
  • Konfliktlösung möglichst mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.

Beispiele für Anwendungsfelder der Mediation in Deutschland:

  • in Familienangelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung,
  • bei internationalen StreitigkeitenZum Beispiel.im Bereich Sorgerecht und Umgangsrecht,
  • im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten,
  • im Bereich Wirtschaft,
  • im Bereich des Zivilrechts (Nachbar-, Miet-, Verbraucherrecht),
  • im Bereich Baurecht,
  • im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Schwerpunkt Umweltmediation),
  • im Bereich Arbeitsrecht,
  • im Zusammenhang mit Arzt-Patient-Konflikten,
  • im Bereich des Strafrechts im Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich,
  • in Schulen (Schulmediation),
  • im Bereich politischer Konflikte.

Wie finde ich einen Mediator in Deutschland?

Eine Reihe von Berufsverbänden unterstützt derzeit Parteien, die die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen möchten. Einige größere Vereine seien nachfolgend ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation e.V. https://www.bafm-mediation.de/
  • Bundesverband Mediation e.V. https://www.bmev.de/
  • Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. https://www.bmwa-deutschland.de/
  • Centrale für Mediation GmbH & Co.KG https://www.centrale-fuer-mediation.de/
  • Deutscher Anwaltsverein (Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltsverein) https://mediation.anwaltverein.de/startseite
  • Deutsche Stiftungsvermittlung https://stiftung-mediation.de/

Es gibt auch private, kommerzielle Vermittlerlisten online, teilweise mit Suchfunktion, z.B. B.

(Video) Zivilverfahrensrecht 1: Außergerichtliche Streitbeilegung

  • mediator-machen.de bzw
  • mediatorbase.com
    (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der verlinkten Seiten).
    Der Zugang zur Mediator-Datenbank ist kostenlos.

Tätigkeit als Mediator:

  • Psychologen,
  • Soziologen/Sozialwissenschaftler/Sozialarbeiter,
  • Rechtsanwälte, insbesondere Notare und Rechtsanwälte,
  • aber auch Richterinnen und Richter, soweit sie von der Aufgabenverteilung für diese Verfahren freigestellt sind oder außerhalb ihres Richteramtes in zugelassenen Nebentätigkeiten tätig sind,
  • Unternehmensberater (Betriebswirte, Steuerberater etc.),
  • Kommunikationswissenschaftler,
  • neuerdings im Bereich Wirtschaftsmediation auch Ingenieure,
  • der Politologe,
  • Pädagogen,
  • Theologen.

Die Liste ist nicht vollständig. Es gibt ein breites Angebot an Aus- und Weiterbildungen und unterschiedliche Standards zur Sicherung der Qualität der bundesweit tätigen Mediatoren. Ein bestimmtes Berufsbild des Mediators ist im Mediationsgesetz nicht vorgeschrieben. Ein Mediator ist dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Parteien durch geeignete Aus- und Weiterbildungen kompetent durch die Mediation zu führen. Das Gesetz schreibt vor, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden eine geeignete Ausbildung generell vermitteln soll.

Als Mediator kann jeder tätig werden, der diese Voraussetzungen erfüllt. Aufgrund der im Mediationsgesetz enthaltenen Ermächtigung wurden Aus- und Weiterbildungsinhalte für Mediatoren per Rechtsverordnung festgelegt. Zertifizierter Mediator darf sich nennen, wer eine Ausbildung absolviert hat, die den Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Weiterbildung zertifizierter Mediatoren (ZMediatAusbV) entspricht. Einschränkungen bei der Ausübung der Mediationstätigkeit, die sich aus anderen Gesetzen (Berufsrecht, Rechtsberatungsrecht) ergeben können, sind zu beachten.

Mediation als Methode der einvernehmlichen Konfliktlösung; Verfahrens- und berufsrechtliche Regelungen

Am 26. Juli 2012 wurde das Mediationsgesetz (Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren vom 21. Juli 2012,Bundesgesetzblatt. Ich p. 1577) trat in Deutschland in Kraft.
Somit ist die Mediation in Deutschland gesetzlich geregelt. Darüber hinaus begründet dieses Gesetz die Europäische Mediationsrichtlinie1um. Das Mediationsgesetz geht über die Anforderungen der europäischen Richtlinie hinaus, die nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen gilt. Das Mediationsgesetz gilt jedoch für alle in Deutschland durchgeführten Mediationen, unabhängig von der Art der Streitigkeit und dem Wohnort der Parteien.

Das Mediationsgesetz legt nur wesentliche Grundsätze fest. Mediatoren und Parteien sollten bei der Durchführung einer Mediation einen großen Spielraum haben. Das Gesetz definiert zunächst die Begriffe „Mediation“ und „Mediator“, um die Mediation von anderen Konfliktlösungsverfahren abzugrenzen. Mediation ist demnach ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenständig eine gütliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Mediatoren sind unabhängige und neutrale Personen ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führen. Für die Durchführung der Mediation gibt es keine detaillierte Verfahrensordnung. Andererseits werden verschiedene Offenlegungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Mediatoren zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen ausdrücklich gesetzlich geregelt.

(Video) Mediation - wann eignet sich die außergerichtliche Streitbeilegung?

Ein bestimmtes Berufsbild des Mediators ist nicht vorgeschrieben. Auch der Zugang zum Beruf des Mediators ist nicht beschränkt. Ein Mediator ist dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Parteien durch geeignete Aus- und Weiterbildungen kompetent durch die Mediation zu führen. Das Gesetz schreibt vor, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden eine geeignete Ausbildung generell vermitteln soll. Als Mediator kann jeder tätig werden, der diese Voraussetzungen erfüllt. Ein Mindestalter oder eine bestimmte Grundbildung mit Hochschulabschluss ist nicht erforderlich.

Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von zertifizierten Mediatoren sind in der Verordnung über die Aus- und Weiterbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 (BGBl. I S. 1994) durch Artikel 1 der Verordnung vom August festgelegt 30 2020 (BGBl. I S. 1869) mit Wirkung zum 1. März 2020. Wer eine den Anforderungen der ZMediatAusbV entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, darf sich zertifizierter Mediator nennen. Die Verordnung istHierzugänglich.

Das Gesetz schafft in den einzelnen Verfahrensordnungen (u. A.Zivilprozessordnung) verschiedene Anreize zur Förderung einer einvernehmlichen Konfliktlösung. Künftig „sollten“ die Parteien bei Klageerhebungen vor den Zivilgerichten angeben, ob sie eine außergerichtliche Beilegung des Konflikts, etwa durch Mediation, versucht haben und ob dies ihrer Meinung nach der Fall ist Gründe gegen ein solches Vorgehen. Darüber hinaus kann das Gericht den Parteien eine Mediation oder eine andere Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung vorschlagen und, wenn die Parteien diesem Vorschlag zustimmen, die Aussetzung des Verfahrens anordnen. Eine Vermittlungskostenbeihilfe ist derzeit nicht geplant.

Im Juli 2017 hat die Bundesregierung gemäß § 8 Mediationsgesetz ihren Bericht zu den Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und zur Situation der Aus- und Weiterbildung von Mediatoren dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Sie finden den BerichtHier.

(Video) Mediation, was ist das? | Vor Gericht oder besser Mediation, was ist richtig? | einfach erklärt 💡

Am 28. Mai 2021 veranstaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Online-Konferenz „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputationssteigerung durch mehr staatliche Regulierung?“ neun Jahre nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen. Alle für die Entwicklung der Mediation relevanten Einflussfaktoren wurden untersucht und diskutiert. In die Diskussion wurden auch die Ergebnisse des Berichts der Bundesregierung zur Evaluierung des Mediationsgesetzes eingebracht, dessen Ergebnisse derzeit ausgewertet werden.

1Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3)

Eine Notiz:
Das Bundesministerium der Justiz übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der öffentlichen Hand. Es handelt sich lediglich um eine rechtlich unverbindliche Hilfestellung, die auch dazu geeignet sein kann, sich einen ersten Überblick über das gerichtliche Streitbeilegungsangebot in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen.

Stand: 12. Januar 2023

(Video) Projekt Achtundzwanzig – Außergerichtliche Streitbeilegung in 28 Tagen

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1. bevh | Webinar: Streitbeilegung und Mediation im Rahmen der neuen EU P2B-Verordnung
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Author: Clemencia Bogisich Ret

Last Updated: 14/05/2023

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